Baurecht in der Software
Nach VOB/B und BGB.Am Lehrbuchfall nachgerechnet.
Behinderung, Fristverlängerung und Nachtrag folgen in SBZ den Regeln, die jeder Bauleiter kennt: § 6 VOB/B für die Zeit, § 642 BGB und § 2 VOB/B für das Geld. Zeit und Geld werden getrennt beantwortet, Störung für Störung, in Arbeitstagen.
- Fristverlängerung
- +26 AT
- Mehrkosten Grundfall
- 6.781,36 €
- Mehrkosten Fallvariante
- 8.407,36 €
Praxisfall Museum Kladow aus dem Handbuch Bauzeit. SBZ kommt auf dieselben Tage und Beträge, auf den Cent.
Die Rechtsgrundlagen
Jede Anspruchsgrundlage rechnet anders. SBZ auch.
Andere Tage, andere Zuschläge, andere Voraussetzungen: SBZ kennt die Grundlagen und wendet auf jede genau die Regeln an, die sie verlangt.
Grundlage
Was sie regelt
So setzt SBZ es um
§ 6 Abs. 1 VOB/B
Wer sich behindert sieht, muss es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen, außer die Behinderung ist offenkundig.
Behinderungsanzeige aus der Störabfrage, als PDF oder per E-Mail. Datum, Versandweg und Empfänger werden festgehalten. Fehlt die Anzeige, markiert SBZ die Störung.
§ 6 Abs. 2, 4 VOB/B
Mehr Zeit, wenn die Ursache im Risikobereich des Auftraggebers liegt oder höhere Gewalt ist. Die Frist verlängert sich um die Dauer der Behinderung.
Soll'-Methode in Arbeitstagen, im Kalender des Projekts mit den Feiertagen des Bundeslands. Eigener Verzug des Auftragnehmers fließt nicht in SOLL' ein.
§ 642 BGB
Entschädigung, wenn der Auftraggeber nicht mitwirkt und Personal und Geräte warten. Nur für die Zeit des Annahmeverzugs.
Zählt die Arbeitstage erst ab der eigenen Leistungsbereitschaft bis zum Ende der Behinderung. Sätze aus der Urkalkulation, plus AGK und W+G.
§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B
Neuer Preis für geänderte oder zusätzliche Leistungen. Die Mehrzeit gehört dazu.
Bauzeitnachtrag aus dem Anteil der Störung an der Fristverlängerung, getrennt vom technischen Nachtrag. Sätze aus der Urkalkulation, plus AGK und W+G.
§ 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B
Ersatz für Leistungen ohne Auftrag, wenn sie notwendig waren und dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen.
Abrechnung mit AGK, aber ohne Wagnis und Gewinn, denn es ist ein Ersatz und kein Preis.
§ 6 Abs. 6 VOB/B
Schadensersatz nur, wenn der Auftraggeber schuldhaft eine Pflicht verletzt. Baufeld und Zufahrt bereitzustellen ist nur eine Obliegenheit.
Wird in der Behinderungsanzeige vorbehalten und ist als eigene Grundlage wählbar, ohne Wagnis und Gewinn.
Höhere Gewalt bringt Zeit, aber kein Geld. Für Störungen aus höherer Gewalt oder dem eigenen Risikobereich legt SBZ keinen Nachtrag an.
Drei Voraussetzungen
Mehr Zeit gibt es nur, wenn alle drei erfüllt sind.
SBZ prüft sie an jeder Störung und zeigt, was noch fehlt, bevor Sie die Fristverlängerung fordern.
- 01
Risikobereich des Auftraggebers
Die Ursache liegt beim Auftraggeber oder ist höhere Gewalt.
In SBZ
Die Störabfrage fragt den Risikobereich ab: Auftraggeber, neutral oder Auftragnehmer.
- 02
Tatsächlich behindert
Der Auftragnehmer war leistungsbereit, und die Ursache hat ihn gestoppt oder gebremst.
In SBZ
Verknüpfung mit dem betroffenen Vorgang, Datum der Leistungsbereitschaft, kritischer Weg und Puffer im Balkenplan.
- 03
Angezeigt oder offenkundig
Der Auftraggeber wusste davon, durch eine schriftliche Anzeige oder weil die Behinderung offenkundig war.
In SBZ
Anzeige mit Versanddatum, Versandweg und Empfänger, oder als offenkundig vermerkt.
Ergebnis: Die Frist verlängert sich um die verlorenen Arbeitstage, § 6 Abs. 2, 4 VOB/B.
Soll'-Methode
Vier Schritte für jede Störung, nachvollziehbar dokumentiert.
Der Verzögerungsbericht zeigt jede Störung mit ihrem eigenen Anteil an der Fristverlängerung. So können Auftraggeber und Gutachter jeden Tag nachprüfen.
- 01SOLL
Plan nehmen
Der Vertragsterminplan mit allen Abhängigkeiten, auf Wunsch importiert aus MS Project oder Excel.
- 02Beweis
Störung dokumentieren
Was ist passiert, wann begann es, wann endete es. Belegt durch Bautagesberichte, Fotos und die Störabfrage.
- 03SOLL'
Störung einarbeiten
SBZ verschiebt alle abhängigen Vorgänge im Projektkalender und liest das neue Ende ab.
- 04IST
Mit dem IST vergleichen
Das IST kommt aus den Bautagesberichten. Eigener Verzug erscheint als Prognose, getrennt von der Fristverlängerung.

Der Lehrbuchfall
Museum Kladow: vier Störungen, auf den Cent nachgerechnet.
Das Handbuch Bauzeit rechnet in Teil 3 einen Neubau mit vier Störungen durch. SBZ kommt in jedem Schritt auf dieselben Arbeitstage und Beträge. Der Fall läuft als automatischer Test bei jeder Änderung an der Software.
- Bauvorhaben
- Erweiterungsbau Museum, Kulturpark Kladow (Berlin)
- Vertrag
- VOB/B, Nachträge aus der Urkalkulation
- Soll
- 06.04. bis 02.11.2021
- Ist
- 15.04. bis 08.12.2021
Grundfall
I
Baufeld 9 Tage zu spät übergeben
Auftraggeber
+7 AT§ 642 BGB2.212,41 €II
Glasbruchmelder nachträglich verlangt
Auftraggeber, ein Teil Auftragnehmer
+10 AT§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B4.568,95 €III
Havelhochwasser sperrt die Zufahrt
Höhere Gewalt
+9 ATkeine0,00 €
Fallvariante: Störung I mit zweiter Ursache, Störung IV neu
I
Zusätzlich Nachunternehmer zu spät beauftragt: Geld nur für 4 von 7 AT
Auftraggeber und Auftragnehmer
+7 AT§ 642 BGB1.264,23 €IV
Kanalgräben, Material von Hand getragen, mit Überstunden aufgefangen
Auftraggeber
0 AT§ 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B2.574,18 €
- Fristverlängerung
- +26 AT
- Grundfall I bis III
- 6.781,36 €
- Fallvariante
- 8.407,36 €
Übergabetermin Schritt für Schritt
Vertrag
02.11.
+ Störung I
11.11.
+ Störung II
25.11.
+ Störung III
08.12.
Das IST endet ebenfalls am 08.12. SOLL' und IST stimmen überein, die Analyse ist plausibel.
Was der Fall zeigt
- Höhere Gewalt bringt Zeit, aber kein Geld.
- Zeit und Geld können verschiedene Tage zählen. Für § 642 BGB zählt erst die eigene Leistungsbereitschaft.
- Verzug im Puffer verschiebt das Ende nicht. Nur der kritische Weg zählt.
- Eigene Verzögerungen bringen weder Zeit noch Geld, machen den Rest aber glaubwürdig.
Quelle: Roquette, Viering, Leupertz, Handbuch Bauzeit, Teil 3, Praxisbeispiel. Vereinfachter Lehrbuchfall, Beträge netto, AGK 8 %, W+G 3 %. Der technische Nachtrag für die Glasbruchmelder kommt hinzu und ist nicht enthalten.
SBZ bildet die Regeln der VOB/B und des BGB ab und liefert die Dokumentation, die Ihr Anwalt oder Gutachter braucht. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls ersetzt die Software nicht.
Sehen Sie Ihre nächste Behinderung in SBZ.
In der Demo zeigen wir Störabfrage, Soll'-Methode und Nachtrag an einem echten Terminplan.
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